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HK-Verpackung e.K.
Daimlerstraße 52
D - 72147 Nehren
Vertrieb@HK-Verpackung.de
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Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma HK - Verpackung e.K.

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Geschäftsbereich Technik

(Stand 1. April 2009)

  1. Gültigkeit der Bedingungen:
    1. Für alle Angebote, Aufträge und Vereinbarungen gelten ausschließlich unsere Verkaufsbedingungen unter Ausschluß aller Einkaufsbedingungen des Käufers; abweichende Vereinbarungen bedürfen unserer ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung.
    2. Unsere Bedingungen gelten als anerkannt durch Auftragserteilung oder Annahme der Lieferung, auch ohne schriftliche Bestätigung. Der Käufer erkennt sie in der jeweils gültigen Fassung auch für alle zukünftigen Geschäfte als verbindlich an.
    3. Für alle Vertragsverhältnisse gilt das deutsche Recht.
  2. Angebote
    1. Unsere Angebote sind freibleibend und unter Vorbehalt des Zwischenverkaufs. Sie werden erst durch umgehende Annahme und unsere schriftliche Auftragsbestätigung bindend.
    2. Telefonische oder mündliche Abmachungen bedürfen zur Wirksamkeit unserer schriftlichen Bestätigung.
    3. Bei bereits getätigter Lieferung gilt unsere Rechnung oder der Lieferschein gleichzeitig als Auftragsbestätigung.
  3. Lieferung:
    1. Ein Liefertermin ist nur vereinbart, wenn er in der Auftragsbestätigung zugesichert ist. Der Verkäufer ist verpflichtet, einen zugesicherten Liefertermin einzuhalten. Der Liefertermin gilt als eingehalten, wenn die Ware vor dem Termin oder innerhalb von 4 Wochen nach Terminablauf beim Kunde eintrifft.
    2. Wird der Liefertermin um mehr als 4 Wochen überschritten, so hat der Käufer das Recht, dem Verkäufer eine angemessene Nachfrist zu setzen. Liefert der Verkäufer nicht bis zum Ablauf der Nachfrist, so kann der Käufer durch schriftliche Erklärung vom Vertrag zurücktreten. Die vorgenannten Fristen entfallen nur, wenn sie ausdrücklich schriftlich ausgeschlossen werden. Wenn der Verkäufer vorsätzlich Liefertermine zusagt, die er nicht einhalten kann oder zugesagte Liefertermine vorsätzlich nicht einhält, so ist er dem Käufer zum Ersatz des aus der Nichteinhaltung entstandenen Schadens verpflichtet. Die Verpflichtung zum Schadensersatz hat der Verkäufer auch dann, wenn er unter schriftlichem Ausschluß der vorgenannten Fristen feste Liefertermine grob fahrlässig vereinbart und diese nicht einhält. Im Übrigen ist ein Schadensersatzanspruch wegen Nichterfüllung oder wegen Verzuges ausgeschlossen. Bei unverschuldetem Unvermögen des Verkäufers sowie bei höherer Gewalt oder anderen unvorhergesehenen Hindernissen, wie z.B. Aufruhr, Betriebsstörungen, Streiks oder Aussperrungen, fällt das Rücktrittsrecht fort.
  4. Preise, Bezahlung, Zurückbehaltung, Aufrechnung:
    1. Unsere Preise verstehen sich freibleibend ab Werk ausschließlich Verpackung. Der Käufer hat die Kosten des Transports wie Fracht, Verladung, Transportsicherung zu tragen. Soweit der Käufer eine besondere Versandart ausdrücklich wünscht, hat er die entstehenden Mehrkosten zu tragen.
    2. Ist eine frachtfreie Lieferung zugesagt, so gilt dies frachtfrei an die Empfangsstation des Abnehmers ausschließlich Rollgeld.
    3. Die Berechnung erfolgt auf Euro-Basis zu den am Tage der Lieferung geltenden Preisen, sofern keine besonderen Vereinbarungen getroffen sind.
    4. Alle Zahlungen sind spesenfrei in der berechneten Währung am Ort des Verkäufers zu leisten.
    5. Unsere Rechnungen sind innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar. Reparatur-, Ersatzteil- und Maschinenrechnungen sind ohne Abzug sofort rein netto zahlbar. Für die Rechtzeitigkeit der Zahlung kommt es auf den Eingang des Betrages zu unserer vorbehaltlosen Verfügung an.
    6. Als Barzahlung gelten nur Zahlungen in bar spätestens bei Empfang der Lieferung. Überweisungen gelten als Zahlung zum Zeitpunkt der Gutschrift und Schecks unter dem üblichen Vorbehalt.
    7. Bei Zielüberschreitungen werden Zinsen in Höhe von mindestens 6% über dem Diskontsatz der Bundesbank berechnet.
    8. Wir akzeptieren keine Wechsel- und Scheckzahlungen.
    9. Nachlässe wie Barzahlungsrabatt, Skonto oder sonstige Vergünstigungen werden nur aufgrund schriftlicher Vereinbarung gewährt. Nachlässe jeder Art entfallen, wenn im Zeitpunkt der Zahlung andere fällige Forderungen offenstehen oder wenn der Käufer in ein Vergleichsverfahren oder Konkurs gerät.
    10. Der Käufer kann gegen unsere Ansprüche nur dann aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht geltend machen, wenn seine Gegenforderung von uns unbestritten ist oder wenn ein rechtskräftiger Titel vorliegt.
    11. Der Versand erfolgt bei nicht ausreichenden Referenzen eines Käufers gegen Vorauszahlung oder Nachnahme. Wenn uns unsere Forderungen gefährdet erscheinen, so können wir Sicherheitsleistungen verlangen.
    12. Der Mindestauftragswert beträgt EUR 60,-- netto.
  5. Eigentumsvorbehalt:
    1. Die gelieferte Ware bleibt bis zur Erfüllung sämtlicher aus dem Kaufvertrag entstandenen Verpflichtungen des Käufers unser Eigentum.
    2. Gerät der Käufer in Zahlungsverzug, so sind wir berechtigt, die Rückgabe der Ware zu verlangen.
    3. Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auch auf die durch Verarbeitung, Vermengung oder Vermischung entstehenden neuen Erzeugnisse.
    4. Der Käufer ist verpflichtet, unser Vorbehaltseigentum nur unter Eigentumsvorbehalt weiter zu veräußern.
    5. Die Forderung des Käufers aus dem Weiterverkauf unseres Vorbehaltseigentums wird an uns abgetreten.
    6. Pfändungen unseres Vorbehaltseigentums durch Dritte sind uns unverzüglich anzuzeigen. Der Käufer hat die Kosten von Maßnahmen zur Beseitigung des Eingriffs Dritter, insbesondere die Kosten von Interventionsprozessen, zu tragen, wenn sie nicht von der Gegenpartei eingezogen werden können. Die Ware ist dann zu unserem Schutz auf Kosten des Käufers auswärts einzulagern.
  6. Versand und Verpackung:
    1. Die Gefahr geht auf den Käufer über, sobald die Ware unser Lager verläßt. Alle Sendungen, einschließlich etwaiger Rücksendungen, reisen auf Gefahr des Käufers. Das gilt auch dann, wenn wir die Transportkosten tragen.
    2. Versand und Verpackung erfolgen nach fach- und handelsüblichen Gesichtspunkten bzw. nach bestem Ermessen, jedoch ohne Haftung für billigste Verpackung und Verfrachtung. Unbeanstandete Annahme der Ware gilt als Nachweis für einwandfreie Verpackung.
  7. Gewährleistung:
    1. Die Gewährleistungspflicht des Lieferanten erstreckt sich unter Ausschluß jeder weiteren Gewährleistungsansprüche des Abnehmers auf Ersatzlieferung oder Nachbesserung, wobei der Käufer bei Fehlschlagen der Nachbesserung oder Ersatzlieferung nach seiner Wahl Herabsetzung des Verkaufspreises oder Rückgängigmachung des Vertrages verlangen kann.
    2. Die Gewährleistungsansprüche müssen unverzüglich, bei offensichtlichen Mängeln spätestens binnen 10 Tagen, bei nicht erkennbaren Mängeln unverzüglich nach Erkennbarkeit schriftlich gestellt werden. Die Gewährleistungsfrist endet spätestens 6 Monate, nachdem die Ware das Werk verlassen hat. Die Gewährleistungpflicht entfällt, wenn Änderungen von gelieferter Ware von anderer Seite vorgenommen wurden und wenn der Käufer der Aufforderung des Lieferanten auf Rücksendung des schadhaften Gegenstandes nicht umgehend nachkommt.
    3. Der Lieferant haftet nicht für mittelbare oder indirekte Schäden oder Folgeschäden, die außerhalb seines Liefergegenstandes an Personen oder Sachen entstanden sind oder durch entgangenen Gewinn entstehen, sofern nicht solche Schäden auf vorsätzlicher Vertragsverletzung des Lieferanten beruhen.
    4. Technische Beratung oder Montage erfolgen durch unsere Fachkräfte nach bestem Wissen und Gewissen, Folgehaftung darauf ist ausgeschlossen, sofern sie nicht durch vorsätzliche Vertragsverletzung verursacht wurden.
    5. Technische Komponenten können nur in komplettem Zustand als Garantiefall bearbeitet werden. Durch Eigenreparaturen, oder Reparaturen durch Dritte, erlischt der Gewährleistungsanspruch sofort.
    6. Garantieleistungen erstrecken sich nur auf fehlerhafte Teile, nicht auf Verschleißteile. Die notwendigen Kosten für die Instandsetzungsarbeiten unterliegen nicht der Gewährleistung und werden Ihnen daher in Rechnung gestellt.
  8. Datenschutz
    1. Wir sind berechtigt, sämtliche Daten über den Käufer im Sinne des BDSG zu verarbeiten, die wir im Rahmen oder im Zusammenhang mit der Geschäftsverbindung vom Käufer selbst oder von Dritten erhalten.
  9. Erfüllungsort, Gerichtstand
    1. Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist Nehren. Der Verkäufer ist berechtigt, den Käufer an dessen Sitz oder einem anderen Ort zu verklagen.
    2. Ausschließlicher Gerichtstand für alle aus dem Vertragsverhältnis entspringenden Streitigkeiten ist das Amstgericht Tübingen bzw. das Landgericht Tübingen, auch für alle künftigen Ansprüche aus dem Geschäft einschließlich solcher aus Wechseln oder anderen Urkunden, soweit der Käufer Vollkaufmann ist oder die Ansprüche im Wege des Mahnverfahrens geltend gemacht werden oder der Käufer keinen allgemeinen Gerichtstand im Inland hat, nach Vertragsschluß sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt oder sein Wohnsitz oder sein gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.
  10. Rücknahme von Waren
    1. Für Sendungen, die ohne Rücksprache mit uns an uns zurückgegeben werden, können wir die Annahme verweigern. Dadurch entstehende Kosten übernehmen wir in keinem Falle.


  11. Schlußbestimmung
    1. Die Rechtsunwirksamkeit einzelner Bestimmungen berührt die Verbindlichkeit des Vertrages nicht.

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72147 Nehren

Tel.: +49 (0)7473 / 94 36-80
Fax: +49 (0)7473 / 94 36-41

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Geschäftsbereich Material

(Stand 1. April 2009)

  1. Gültigkeit der Bedingungen:
    1. Für alle Angebote, Aufträge und Vereinbarungen gelten ausschließlich unsere Verkaufsbedingungen unter Ausschluß aller Einkaufsbedingungen des Käufers; abweichende Vereinbarungen bedürfen unserer ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung.
    2. Unsere Bedingungen gelten als anerkannt durch Auftragserteilung oder Annahme der Lieferung, auch ohne schriftliche Bestätigung. Der Käufer erkennt sie in der jeweils gültigen Fassung auch für alle zukünftigen Geschäfte als verbindlich an.
    3. Für alle Vertragsverhältnisse gilt das deutsche Recht.
  2. Angebote
    1. Unsere Angebote sind freibleibend und unter Vorbehalt des Zwischenverkaufs. Sie werden erst durch umgehende Annahme und unsere schriftliche Auftragsbestätigung bindend.
    2. Telefonische oder mündliche Abmachungen bedürfen zur Wirksamkeit unserer schriftlichen Bestätigung.
    3. Bei bereits getätigter Lieferung gilt unsere Rechnung oder der Lieferschein gleichzeitig als Auftragsbestätigung.
  3. Lieferung:
    1. Ein Liefertermin ist nur vereinbart, wenn er in der Auftragsbestätigung zugesichert ist. Der Verkäufer ist verpflichtet, einen zugesicherten Liefertermin einzuhalten. Der Liefertermin gilt als eingehalten, wenn die Ware vor dem Termin oder innerhalb von 4 Wochen nach Terminablauf beim Kunde eintrifft.
    2. Wird der Liefertermin um mehr als 4 Wochen überschritten, so hat der Käufer das Recht, dem Verkäufer eine angemessene Nachfrist zu setzen. Liefert der Verkäufer nicht bis zum Ablauf der Nachfrist, so kann der Käufer durch schriftliche Erklärung vom Vertrag zurücktreten. Die vorgenannten Fristen entfallen nur, wenn sie ausdrücklich schriftlich ausgeschlossen werden. Wenn der Verkäufer vorsätzlich Liefertermine zusagt, die er nicht einhalten kann oder zugesagte Liefertermine vorsätzlich nicht einhält, so ist er dem Käufer zum Ersatz des aus der Nichteinhaltung entstandenen Schadens verpflichtet. Die Verpflichtung zum Schadensersatz hat der Verkäufer auch dann, wenn er unter schriftlichem Ausschluß der vorgenannten Fristen feste Liefertermine grob fahrlässig vereinbart und diese nicht einhält. Im Übrigen ist ein Schadensersatzanspruch wegen Nichterfüllung oder wegen Verzuges ausgeschlossen. Bei unverschuldetem Unvermögen des Verkäufers sowie bei höherer Gewalt oder anderen unvorhergesehenen Hindernissen, wie z.B. Aufruhr, Betriebsstörungen, Streiks oder Aussperrungen, fällt das Rücktrittsrecht fort.
  4. Preise, Bezahlung, Zurückbehaltung, Aufrechnung:
    1. Unsere Preise verstehen sich freibleibend ab Werk ausschließlich Verpackung. Der Käufer hat die Kosten des Transports wie Fracht, Verladung, Transportsicherung zu tragen. Soweit der Käufer eine besondere Versandart ausdrücklich wünscht, hat er die entstehenden Mehrkosten zu tragen.
    2. Ist eine frachtfreie Lieferung zugesagt, so gilt dies frachtfrei an die Empfangsstation des Abnehmers ausschließlich Rollgeld.
    3. Die Berechnung erfolgt auf EUR-Basis zu den am Tage der Lieferung geltenden Preisen, sofern keine besonderen Vereinbarungen getroffen sind.
    4. Alle Zahlungen sind spesenfrei in der berechneten Währung am Ort des Verkäufers zu leisten.
    5. Unsere Material-Rechnungen sind innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungs­datum ohne Abzug zahlbar. Bei Zahlungen innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsdatum gewähren wir 2% Skonto. Reparatur-, Ersatzteil- und Maschinen­rechnungen sind ohne Abzug sofort rein netto zahlbar. Für die Rechtzeitigkeit der Zahlung kommt es auf den Eingang des Betrages zu unserer vorbehaltlosen Verfügung an.
    6. Als Barzahlung gelten nur Zahlungen in bar spätestens bei Empfang der Lieferung. Überweisungen gelten als Zahlung zum Zeitpunkt der Gutschrift und Schecks unter dem üblichen Vorbehalt.
    7. Bei Zielüberschreitungen werden Zinsen in Höhe von mindestens 6% über dem Diskontsatz der Bundesbank berechnet.
    8. Wir akzeptieren keine Wechsel- und Scheckzahlungen.
    9. Nachlässe wie Barzahlungsrabatt, Skonto oder sonstige Vergünstigungen werden nur aufgrund schriftlicher Vereinbarung gewährt. Nachlässe jeder Art entfallen, wenn im Zeitpunkt der Zahlung andere fällige Forderungen offenstehen oder wenn der Käufer in ein Vergleichsverfahren oder Konkurs gerät.
    10. Der Käufer kann gegen unsere Ansprüche nur dann aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht geltend machen, wenn seine Gegenforderung von uns unbestritten ist oder wenn ein rechtskräftiger Titel vorliegt.
    11. Der Versand erfolgt bei nicht ausreichenden Referenzen eines Käufers gegen Vorauszahlung oder Nachnahme. Wenn uns unsere Forderungen gefährdet erscheinen, so können wir Sicherheitsleistungen verlangen.
    12. Der Mindestauftragswert beträgt EUR 60,-- netto.
  5. Eigentumsvorbehalt:
    1. Die gelieferte Ware bleibt bis zur Erfüllung sämtlicher aus dem Kaufvertrag entstandenen Verpflichtungen des Käufers unser Eigentum.
    2. Gerät der Käufer in Zahlungsverzug, so sind wir berechtigt, die Rückgabe der Ware zu verlangen.
    3. Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auch auf die durch Verarbeitung, Vermengung oder Vermischung entstehenden neuen Erzeugnisse.
    4. Der Käufer ist verpflichtet, unser Vorbehaltseigentum nur unter Eigentumsvorbehalt weiter zu veräußern.
    5. Die Forderung des Käufers aus dem Weiterverkauf unseres Vorbehaltseigentums wird an uns abgetreten.
    6. Pfändungen unseres Vorbehaltseigentums durch Dritte sind uns unverzüglich anzuzeigen. Der Käufer hat die Kosten von Maßnahmen zur Beseitigung des Eingriffs Dritter, insbesondere die Kosten von Interventionsprozessen, zu tragen, wenn sie nicht von der Gegenpartei eingezogen werden können. Die Ware ist dann zu unserem Schutz auf Kosten des Käufers auswärts einzulagern.
  6. Versand und Verpackung:
    1. Die Gefahr geht auf den Käufer über, sobald die Ware unser Lager verläßt. Alle Sendungen, einschließlich etwaiger Rücksendungen, reisen auf Gefahr des Käufers. Das gilt auch dann, wenn wir die Transportkosten tragen.
    2. Versand und Verpackung erfolgen nach fach- und handelsüblichen Gesichtspunkten bzw. nach bestem Ermessen, jedoch ohne Haftung für billigste Verpackung und Verfrachtung. Unbeanstandete Annahme der Ware gilt als Nachweis für einwandfreie Verpackung.
  7. Gewährleistung:
    1. Die Gewährleistungspflicht des Lieferanten erstreckt sich unter Ausschluß jeder weiteren Gewährleistungsansprüche des Abnehmers auf Ersatzlieferung oder Nachbesserung, wobei der Käufer bei Fehlschlagen der Nachbesserung oder Ersatzlieferung nach seiner Wahl Herabsetzung des Verkaufspreises oder Rückgängigmachung des Vertrages verlangen kann.
    2. Die Gewährleistungsansprüche müssen unverzüglich, bei offensichtlichen Mängeln spätestens binnen 10 Tagen, bei nicht erkennbaren Mängeln unverzüglich nach Erkennbarkeit schriftlich gestellt werden. Die Gewährleistungsfrist endet spätestens 6 Monate, nachdem die Ware das Werk verlassen hat. Die Gewährleistungpflicht entfällt, wenn Änderungen von gelieferter Ware von anderer Seite vorgenommen wurden und wenn der Käufer der Aufforderung des Lieferanten auf Rücksendung des schadhaften Gegenstandes nicht umgehend nachkommt.
    3. Der Lieferant haftet nicht für mittelbare oder indirekte Schäden oder Folgeschäden, die außerhalb seines Liefergegenstandes an Personen oder Sachen entstanden sind oder durch entgangenen Gewinn entstehen, sofern nicht solche Schäden auf vorsätzlicher Vertragsverletzung des Lieferanten beruhen.
    4. Technische Beratung oder Montage erfolgen durch unsere Fachkräfte nach bestem Wissen und Gewissen, Folgehaftung darauf ist ausgeschlossen, sofern sie nicht durch vorsätzliche Vertragsverletzung verursacht wurden.
    5. Technische Komponenten können nur in komplettem Zustand als Garantiefall bearbeitet werden. Durch Eigenreparaturen, oder Reparaturen durch Dritte, erlischt der Gewährleistungsanspruch sofort.
    6. Garantieleistungen erstrecken sich nur auf fehlerhafte Teile, nicht auf Verschleißteile. Die notwendigen Kosten für die Instandsetzungsarbeiten unterliegen nicht der Gewährleistung und werden Ihnen daher in Rechnung gestellt.
  8. Datenschutz
    1. Wir sind berechtigt, sämtliche Daten über den Käufer im Sinne des BDSG zu verarbeiten, die wir im Rahmen oder im Zusammenhang mit der Geschäftsverbindung vom Käufer selbst oder von Dritten erhalten.
  9. Erfüllungsort, Gerichtstand
    1. Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist Nehren. Der Verkäufer ist berechtigt, den Käufer an dessen Sitz oder einem anderen Ort zu verklagen.
    2. Ausschließlicher Gerichtstand für alle aus dem Vertragsverhältnis entspringenden Streitigkeiten ist das Amstgericht Tübingen bzw. das Landgericht Tübingen, auch für alle künftigen Ansprüche aus dem Geschäft einschließlich solcher aus Wechseln oder anderen Urkunden, soweit der Käufer Vollkaufmann ist oder die Ansprüche im Wege des Mahnverfahrens geltend gemacht werden oder der Käufer keinen allgemeinen Gerichtstand im Inland hat, nach Vertragsschluß sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt oder sein Wohnsitz oder sein gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunt der Klageerhebung nicht bekannt ist.
  10. Rücknahme von Waren oder Verpackungsmaterial
    1. Für Sendungen, die ohne Rücksprache mit uns an uns zurückgegeben werden, können wir die Annahme verweigern. Dadurch entstehende Kosten übernehmen wir in keinem Falle.
      Ebensowenig übernehmen wir die Kosten für die Entsorgung von uns gelieferter Verpackungsmaterialien.
  11. Schlußbestimmung
    1. Die Rechtsunwirksamkeit einzelner Bestimmungen berührt die Verbindlichkeit des Vertrages nicht.

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Tel.: +49 (0)7473 / 94 36-11
Fax: +49 (0)7473 / 94 36-41